Diese Nummer ist ausschließlich für die Kommunikation über WhatsApp geeignet. Für Anrufe sowie Absagen der terminierten Behandlung / Therapie bitten wir Sie weiterhin die Festnetznummer oder den Anrufbeantworter zu nutzen.

Privatversicherung
Die Kostenübernahme für logopädische Behandlungen richtet sich bei privat versicherten Patientinnen und Patienten nach dem individuell vereinbarten Versicherungstarif.
Wir möchten Ihnen daher bereits vor Beginn der Therapie transparent erläutern, wie sich unsere Vergütung zusammensetzt und was Sie hinsichtlich der Erstattung beachten sollten.
Ihr Behandlungsvertrag
Kostenübernahme vorab klären
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle nachzufragen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Hierfür können Sie Ihrer Versicherung unsere Kostenübersicht sowie die ärztliche oder zahnärztliche Verordnung vorlegen. So erfahren Sie frühzeitig, ob ein Eigenanteil entstehen kann.
Behandlungsvertrag und Vergütung
Vor Beginn der Therapie schließen Sie mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB sowie eine schriftliche Vergütungsvereinbarung ab.
Unsere Vergütung orientiert sich am 1,5-Fachen der jeweils geltenden Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und unserer Praxis. Die vereinbarte Vergütung ist daher unabhängig davon zu zahlen, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung oder Beihilfestelle die Kosten erstattet.
Individuelle Versicherungsbedingungen
Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag. Entscheidend können unter anderem folgende Punkte sein:
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der vereinbarte Erstattungssatz,
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tarifliche Höchstbeträge für Heilmittel,
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ein möglicher Selbstbehalt,
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besondere Regelungen für logopädische Behandlungen.
Da wir keinen Einblick in Ihre individuellen Versicherungsbedingungen haben, können wir eine vollständige Kostenübernahme nicht garantieren.
Hinweise für Beihilfeberechtigte
Bei beihilfeberechtigten Personen wird ein Teil der Behandlungskosten durch die zuständige Beihilfestelle und gegebenenfalls ein weiterer Teil durch die private Krankenversicherung übernommen.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften, dem persönlichen Bemessungssatz und dem ergänzenden Versicherungstarif. Auch hierbei kann ein Eigenanteil verbleiben.
Was tun bei einer Kürzung?
Wird Ihre Rechnung nicht vollständig erstattet, prüfen Sie bitte zunächst die Begründung der Versicherung sowie die Regelungen Ihres Tarifs.
Sie können anschließend eine schriftliche Erläuterung der Kürzung verlangen und um eine erneute Prüfung bitten. Hilfreich ist es, sich dabei konkret auf die Bedingungen Ihres persönlichen Versicherungsvertrags zu beziehen.
Als erste Orientierung stellen wir Ihnen unverbindliche Musterschreiben zur Verfügung. Diese ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
Musterschreiben: Bitte um erneute Prüfung der Kostenerstattung
Betreff: Erstattung meiner logopädischen Behandlungskosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Leistungsabrechnung vom [Datum] haben Sie die eingereichte Rechnung für meine logopädische Behandlung nicht vollständig erstattet.
Als Begründung führen Sie an, dass [Begründung der Versicherung einfügen].
Ich bitte Sie, die vorgenommene Kürzung anhand der für mich geltenden Versicherungs- und Tarifbedingungen erneut zu prüfen und mir die konkrete vertragliche Grundlage der Kürzung schriftlich mitzuteilen.
Sollte mein Tarif eine Begrenzung der Erstattung für Heilmittel enthalten, bitte ich um Angabe der entsprechenden Tarifbestimmung sowie der vereinbarten Erstattungsgrenze.
Die Behandlung wurde ärztlich beziehungsweise zahnärztlich verordnet und auf Grundlage einer vor Therapiebeginn geschlossenen Vergütungsvereinbarung durchgeführt.
Ich bitte um eine erneute Bearbeitung und eine nachvollziehbare schriftliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Versicherungsnummer]
