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Diese Nummer ist ausschließlich für die Kommunikation über WhatsApp geeignet. Für Anrufe sowie Absagen der terminierten Behandlung / Therapie bitten wir Sie weiterhin die Festnetznummer oder den Anrufbeantworter zu nutzen.

Privatversicherung

Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme
Vor Beginn einer Therapie empfehlen wir, die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung sowie gegebenenfalls die Beihilfestelle zu klären. So erfahren Sie frühzeitig, ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil anfällt.

 

Ihr Behandlungsvertrag
Vor Therapiebeginn wird ein Behandlungsvertrag nach § 611 BGB zwischen Ihnen und unserer Praxis geschlossen. Dieser enthält eine Kostenübersicht und regelt die Erbringung der therapeutischen Leistungen sowie Ihre Zahlungsverpflichtung – unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung.
Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. In der Regel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die die Notwendigkeit der Therapie bestätigt.

 

Grundlage der Honorargestaltung
Für privatversicherte Patient*innen gibt es keine einheitlichen Tarifverträge. Der übliche Honorarrahmen liegt zwischen dem 1,8- und 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenversicherung. Unsere Praxis berechnet lediglich den 1,5-fachen Satz – trotz höchster Qualifikation und umfassender Erfahrung. Weitere Informationen zur Privatpreisgestaltung finden Sie auf der Website www.privatpreise.de.

 

Individuelle Versicherungsbedingungen und Tarife
Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Relevant sind dabei der Erstattungssatz, mögliche Maximalbeträge und ein eventueller Selbstbehalt. Ist eine vollständige Erstattung vorgesehen, sollte Ihre PKV die Kosten voll übernehmen. Da wir keinen Einblick in Ihre individuellen Vertragsdetails haben, können wir diese nicht berücksichtigen.

 

Unstimmigkeiten mit der PKV
Sollte die PKV Ihnen nicht den vollen Betrag erstatten, kontrollieren Sie bitte zunächst Ihren Vertrag und Tarif, den Sie mit der Krankenkasse geschlossen haben.
Ansonsten habe ich einige Musterschreiben (vielleicht kann man an dieser Stelle sowas einbauen, dass man auf „musterschreiben“ klickt und man dann nach unten springt automatisch. U know!?) für Sie gefunden.  (Quelle: https://logopaedie-direkt.de/patienteninformation/abrechnung-privatpatienten)

 

Besonderheiten für Beihilfeberechtigte
Beamte haben Anspruch auf Beihilfeleistungen sowie ggf. eine private Zusatzversicherung. Da die Beihilfe oft nur einen Teil der Kosten übernimmt, verbleibt ohne Zusatzversicherung ein Eigenanteil. Umfangreiche Versicherungsverträge ermöglichen hingegen in der Regel eine vollständige Erstattung.

 

Gesellschaften mit vollständiger Kostenübernahme
Viele private Krankenversicherungen erstatten unsere Honorare vollständig. Ablehnungen sind selten. Falls unberechtigte Kürzungen erfolgen, empfehlen wir, diese anzufechten und auf die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zu bestehen.

 

Was tun bei nicht vollständiger Kostenübernahme?
Sollte Ihre Versicherung eine Rechnung ablehnen oder kürzen, geschieht dies häufig mit der Begründung, dass die Honorare zu hoch seien. Dabei wird oft der Beihilfesatz als Referenz herangezogen. Versicherungen spekulieren darauf, dass Versicherungsnehmer aus Unsicherheit oder wegen hoher Eigenbeteiligung auf längere Therapien verzichten. Besonders ältere und chronisch kranke Patienten sind von solchen Maßnahmen betroffen. Falls Kürzungen erfolgen, sollten Sie rechtliche Schritte prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

 

INFO ZU DEN MUSTERTEXTEN:

Diese Mustertexte sollen Ihnen eine kleine Hilfestellung geben und ersetzen keine Rechtsberatung oder einen Rechtsbeistand. Sie können die einzelnen Textbausteine je nach Bedarf miteinander kombinieren. Wichtig ist, dass Sie vorab Ihren Tarif prüfen und sich beim Widerspruch darauf beziehen.

 

 

MUSTERTEXT: KÜRZUNG WEGEN NICHT ÜBLICHER PREISE

Betreff: Erstattung der Heilmittelkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie teilen mir mit, dass eine vollständige Erstattung meiner Heilmittelkosten nicht möglich sei, da die Aufwendungen nur bis zu den „in Deutschland üblichen Preisen“ übernommen werden.

Dieser Begründung widerspreche ich ausdrücklich und fordere Sie auf, die tariflich vorgesehene Erstattung in voller Höhe zu überweisen. Die Frage der üblichen Preise gemäß § 612 BGB bezieht sich auf die ortsüblichen Preise. Sollte Ihnen ein aktuelles Gutachten zu den ortsüblichen Preisen für die von mir abgerechneten Heilmittel vorliegen, bitte ich um eine Kopie. Anderenfalls erwarte ich die vollständige Erstattung.

Der Verweis auf Ihr internes Verzeichnis erstattungsfähiger Heilmittel ist für meinen Versicherungstarif nicht maßgeblich, da es keine vertragliche Grundlage hat. Zudem bleibt unklar, auf welche Art, welchen Umfang und welche Qualität der Heilmittel Sie sich in dieser Liste beziehen. Ihr Versuch, meine Heilmittelkosten einseitig zu begrenzen, ist daher nicht rechtswirksam.

Die Rechtsprechung, einschließlich des Bundesgerichtshofs (BGH), hat bereits mehrfach entschieden, dass solche Kürzungen unzulässig sind. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre daher unnötig. Ich bitte Sie daher, die vollständige Erstattung umgehend zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 

MUSTERTEXT: KÜRZUNG WEGEN ÜBERSCHREITUNG DER BEIHILFESÄTZE

Betreff: Erstattung der Heilmittelkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begründen die Kürzung meiner Heilmittelkosten damit, dass die beihilfefähigen Höchstsätze überschritten wurden.

Ich weise darauf hin, dass mein Versicherungsvertrag keine Begrenzung der Heilmittelerstattung auf die Beihilfesätze vorsieht. Ein Anspruch auf Erstattung besteht daher auch bei Überschreitung dieser Sätze.

Zudem hat das Bundesministerium des Innern bereits in einer Pressemitteilung vom 07.02.2004 bestätigt, dass die beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich der Heilmittel nicht kostendeckend sind. Sie können daher nicht als Maßstab für die Erstattungshöhe dienen.

Die Gerichte, bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH), haben in vergleichbaren Fällen zugunsten der Versicherten entschieden. Um eine unnötige gerichtliche Klärung zu vermeiden, fordere ich Sie daher auf, die tariflich vereinbarte vollständige Erstattung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

 

MUSTERTEXT: KÜRZUNG WEGEN TARIFLICHER BESCHRÄNKUNG

Betreff: Erstattung der Heilmittelkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie begründen die Kürzung meiner Heilmittelkosten mit angeblichen tariflichen Beschränkungen.

Ich habe meine Versicherungsunterlagen sorgfältig geprüft und keine derartige Einschränkung gefunden. Im Gegenteil, Ihre Werbematerialien betonen wiederholt, dass Privatpatienten eine bevorzugte Behandlung erhalten und Zugang zu den besten Spezialisten haben. Diese können jedoch nicht zu einseitig festgelegten „tariflichen Höchstpreisen“ arbeiten.

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2003 entschieden (BGH, AZ: IV ZR 278/01), dass eine pauschale Begrenzung der Honorare durch die private Krankenversicherung unzulässig ist. Ich fordere Sie daher auf, die tariflich vereinbarte Erstattung in voller Höhe zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Informationen zur Kostenübernahme und Therapiedauer für Privatversicherte
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