Diese Nummer ist ausschließlich für die Kommunikation über WhatsApp geeignet. Für Anrufe sowie Absagen der terminierten Behandlung / Therapie bitten wir Sie weiterhin die Festnetznummer oder den Anrufbeantworter zu nutzen.

Der Weg zur logopädischen Therapie

Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung vor, werden die Kosten der logopädischen Behandlung grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit.
Auch Erwachsene können unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreit werden, beispielsweise nach Erreichen ihrer persönlichen Belastungsgrenze. Die Befreiung beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Bitte legen Sie uns einen gültigen Befreiungsnachweis vor.
1.
Ärztliche Abklärung und Verordnung
Für eine logopädische Behandlung ist in der Regel eine ärztliche oder zahnärztliche Heilmittelverordnung erforderlich. Diese kann beispielsweise durch eine kinderärztliche, hausärztliche, HNO-ärztliche, neurologische, kieferorthopädische oder zahnärztliche Praxis ausgestellt werden.
Wenn Ihnen bei sich selbst, Ihrem Kind oder einer angehörigen Person Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken auffallen, lassen Sie diese bitte zunächst ärztlich abklären.

Behandlungskosten für privat Versicherte
Die Behandlung privat versicherter Patientinnen und Patienten erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrags zwischen der Praxis und der behandelten Person. Vor Beginn der Therapie schließen wir daher eine schriftliche Vergütungsvereinbarung ab.
Unsere Vergütung orientiert sich am 1,5-Fachen der jeweils geltenden Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif beziehungsweise den für Sie geltenden Beihilfebestimmungen. Es ist daher möglich, dass die vereinbarten Behandlungskosten nicht vollständig übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle abzuklären.
Unabhängig von der Höhe der Erstattung ist die mit unserer Praxis vereinbarte Vergütung von der behandelten Person zu zahlen.
2.
Terminvereinbarung
Sobald Ihnen eine Heilmittelverordnung vorliegt, können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular einen Termin in unserer Praxis anfragen.
Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 8:00 - 18:00 Uhr unter 02407 - 95 49 577. Sollte gerade niemand persönlich erreichbar sein, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Für organisatorische Rückfragen können Sie uns außerdem über WhatsApp unter 015754428261 zu erreichen.
Bitte beachten Sie: Kurzfristige Terminabsagen nehmen wir ausschließlich über unsere Festnetznummer oder den Anrufbeantworter entgegen. Absagen über WhatsApp oder per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Anfahrt & Anschrift
Kontaktformular

Terminabsagen
Eine regelmäßige Teilnahme ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der logopädischen Behandlung. Die vereinbarte Behandlungszeit ist ausschließlich für Sie beziehungsweise Ihr Kind reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher über unsere Festnetznummer ab. Sie können hierzu persönlich mit uns sprechen oder jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Bitte beachten Sie: Absagen per E-Mail oder WhatsApp können nicht berücksichtigt werden. Nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und werden daher privat in Rechnung gestellt.
Südstraße 77-79 | 52134 Herzogenrath | 1. OG über der Apotheke | Tel.: 02407 - 95 49 577
Whatsapp: +4915754428261 | Fax: 02407 - 95 49 244
